Gütlbauer Sieghartsleitner Pichlmair Rechtsanwälte · Wels

Die Kanzlei

Eine Sozietät, die vorausdenkt

Wer wir sind, wen wir beraten und wofür wir stehen — plus die Themen Honorar und Karriere im Detail.

Portrait

Wer wir sind

GÜTLBAUER SIEGHARTSLEITNER PICHLMAIR ist eine mittelständische Anwaltssozietät in Wels. Qualität durch nachhaltige Lösungen sowie Integrität durch persönliche Betreuung im Interesse des Klienten sind unsere obersten Prinzipien.

Das greifbare Ergebnis für den Klienten ist die Lösung der für ihn relevanten Rechtsfragen. Durch konkrete rechtliche Beratung ermöglichen wir bereits im Vorfeld, vielfältigen Konflikten und rechtlichem Gefahrenpotential erfolgreich zu begegnen.

In Zusammenarbeit mit internationalen Anwaltsfirmen und Steuerberatungsgesellschaften lösen wir für unsere Klienten auch geographisch und fachlich „grenzüberschreitende" Aufgaben. Wir sind ein erfahrenes, dynamisches und engagiertes Team — fortlaufende fachliche Weiterbildung ist für uns selbstverständlich.

Kanzlei-Portrait Ausführliches Portrait der Kanzlei · erschienen in ANWALT AKTUELL PDF öffnen

Klienten

Wen wir beraten

Wir beraten überwiegend Unternehmer, Banken und Gemeinden in allen (wirtschafts-)rechtlichen Angelegenheiten — und selbstverständlich laufend auch Privatpersonen bei Rechtsfragen des täglichen Lebens.

Unternehmen & Banken

Von der Gründung über Verträge und Finanzierung bis zur Nachfolge — Begleitung in allen Phasen des Wirtschaftslebens.

Gemeinden & öffentliche Hand

Laufende juristische Begleitung in Organisation, Gemeinderecht, Bau- und Raumordnung sowie Vergabe.

Privatpersonen & Zivilrecht

Verständliche Beratung und Vertretung im Familien-, Zivil- und Vertragsrecht — auf Augenhöhe.

Werte

Verschwiegenheit & Loyalität

„Eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Klienten erfordert Verschwiegenheit und Loyalität."

Was uns der Klient anvertraut, unterliegt der strikten Geheimhaltung. Diese auch gesetzlich abgesicherte Verschwiegenheitspflicht berechtigt bzw. verpflichtet den Rechtsanwalt grundsätzlich zu Stillschweigen und zur Verweigerung einer Zeugenaussage.

Mehr aus der Kanzlei

Honorar & Karriere