Gemeinderecht
Laufende Begleitung in organisationsrechtlichen Fragen und im materiellen Gemeinderecht sowie in Privatwirtschafts- und Hoheitsverwaltung.
Laufende juristische Begleitung von Gemeinden und öffentlichen Auftraggebern — organisationsrechtlich wie im materiellen Recht.
Wir begleiten Gemeinden und öffentliche Stellen sowohl in organisationsrechtlichen Fragen als auch in allen Belangen des von ihnen geschaffenen materiellen Rechts. Darüber hinaus beraten und vertreten wir in der Privatwirtschafts- wie in der Hoheitsverwaltung — bis vor die Höchstgerichte.
Unsere vier zentralen Kompetenzfelder für Gemeinden und öffentliche Auftraggeber.
Laufende Begleitung in organisationsrechtlichen Fragen und im materiellen Gemeinderecht sowie in Privatwirtschafts- und Hoheitsverwaltung.
Beratung und Vertretung im Bau-, Grundverkehrs- und Raumordnungsrecht — für Gemeinden, Unternehmen und Private.
Vertretung gegenüber Verwaltungsbehörden, in Gewerbeangelegenheiten sowie vor Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof.
Begleitung von Beschaffungsvorhaben und Ausschreibungen sowie Vertretung in Vergabekontrollverfahren.
Ergänzende Rechtsgebiete, die wir für die öffentliche Hand mitbetreuen.
Die zunehmende Verdrängung nationaler Normen durch EU-Recht behalten wir für Sie im Blick. Mehr →
Vertretung vor Verwaltungs- und Höchstgerichten sowie in Schiedsverfahren. Mehr →

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Kontakt
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