Cluster · Gemeinden & öffentliche Hand
Gemeinden
& öffentliche Hand.
Laufende juristische Begleitung von Gemeinden und öffentlichen Auftraggebern — organisationsrechtlich wie im materiellen Recht.
Wir begleiten Gemeinden und öffentliche Stellen sowohl in organisationsrechtlichen Fragen als auch in allen Belangen des von ihnen geschaffenen materiellen Rechts. Darüber hinaus beraten und vertreten wir in der Privatwirtschafts- wie in der Hoheitsverwaltung — bis vor die Höchstgerichte.
Kernbereiche
Unsere Kern-Rechtsgebiete
Unsere vier zentralen Kompetenzfelder für Gemeinden und öffentliche Auftraggeber.
Gemeinderecht
Laufende Begleitung in organisationsrechtlichen Fragen und im materiellen Gemeinderecht sowie in Privatwirtschafts- und Hoheitsverwaltung.
Bau- & Raumordnungsrecht
Beratung und Vertretung im Bau-, Grundverkehrs- und Raumordnungsrecht — für Gemeinden, Unternehmen und Private.
Verfassungs- & Verwaltungsrecht
Vertretung gegenüber Verwaltungsbehörden, in Gewerbeangelegenheiten sowie vor Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof.
Vergaberecht
Begleitung von Beschaffungsvorhaben und Ausschreibungen sowie Vertretung in Vergabekontrollverfahren.
Ergänzend
Zusätzliche Expertise
Ergänzende Rechtsgebiete, die wir für die öffentliche Hand mitbetreuen.
Europarecht
Die zunehmende Verdrängung nationaler Normen durch EU-Recht behalten wir für Sie im Blick. Mehr
Prozessführung & Schiedsverfahren
Vertretung vor Verwaltungs- und Höchstgerichten sowie in Schiedsverfahren. Mehr
Team
Ihr Ansprechpartner
Schildern Sie uns Ihr Anliegen — wir sagen Ihnen, wie wir Sie unterstützen können.
